Faire Honorare

Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht (vom Mieter bis Gewerbekunden) kostengünstige Leistungen für jeden zur Verfügung zu stellen.

Wir bieten Ihnen für Ihr persönliches Anliegen eine individuelle Bearbeitung, d. h. Gutachtenerstellung, messtechnische Untersuchungen mit Auswertung, Nachweis der Unzumutbarkeit bei denkmalgeschützten Immobilien, Beratung und Betreuung.


Honorar - Verkehrswertgutachten

Die Berechnung des Honorars erfolgt in Anlehnung an die BVS-Richtlinie für Immobilienbewertung.
Dabei ist das Honorar für die gutachterliche Tätigkeit prinzipiell abhängig von der Höhe des vorläufigen Verkehrswertes.

Manchmal ist jedoch ein ausführliches Gutachten nicht erforderlich. Als Alternative zum gerichtsbeständigen Gutachten kann sich in bestimmten Fällen eine Schätzung anbieten. Schätzungen unterliegen nicht der Maßgabe des § 194 BauGB sowie den strengen Regelungen der Wertverordnung. Sie sind in der textlichen Ausgestaltung gestrafft und haben daher einen geringeren Seitenumfang. Das Ergebnis einer Schätzung ist nicht wie beim Gutachten ein konkreter Wert sondern eine Spanne mit einer unteren und einer oberen Wertangabe. Die Kosten hierfür liegen je nach Auftragsumstand um bis zu 50 % niedriger.

Anwendung
Für die Fälle, bei denen Wertminderungen des Verkehrswertes erfolgen (z.B. Abschläge für Instandsetzungsmaßnahmen, Abbruchkosten usw.) ist das Honorar auf der Grundlage des ungekürzten Wertes zu bemessen. Bei unbebauten Grundstücken ist der Bodenwert maßgeblich.

Berücksichtigung von Besonderheiten
Bei Abweichungen vom normalen Bewertungsfall werden Zuschläge berechnet.

Zuschlag für besondere Leistungen
Die Beschaffung erforderlicher Unterlagen, Aufmaß, Erstellung oder Ergänzung von Plänen, werden nach Aufwand vergütet. Die Höhe des Aufwandes wird vorab vereinbart.

Honorar für andere Leistungen
Bei allen anderen Leistungen wie Kurzgutachten, Stellungnahmen sowie Plausibilisieren von Wertgutachten erfolgt die Berechnung des Honorars auf der Grundlage eines vereinbarten Stundensatzes und tatsächlichem Aufwand oder durch eine Pauschalvereinbarung.

Mehrwertsteuer
Auf Honorar und Nebenkosten ist die gesetzliche Mehrwertsteuer zu entrichten.


Honorar - Schimmelpilzschäden

Für ein mündliches Gutachten bieten wir Ihnen eine kostengünstige Pauschale an. Sollte es sich um sehr geringe Schäden handeln, wird nach Stunden und der Kilometerpauschale abgerechnet.

In dieser Erstberatung vor Ort wird eine Bestandsaufnahme des Schadensbildes durchgeführt, weiterhin Messungen der Oberflächen- und Raumluftfeuchte sowie der Oberflächentemperaturen.

Sofern schon möglich, werden Sie über die Ursachen des Schimmelpilzbefalls informiert, spätestens nach Auswertung der Daten.

Schriftliches Gutachten
Sofern ein schriftliches Gutachten von Ihnen gewünscht wird, wird aus den beim Ortstermin ermittelten Daten und mit den erstellten Fotos ein Gutachten über den Grund des Befalls mit Schimmelpilz oder Mauerfeuchte erstellt.

Das Gutachten umfasst nachfolgende Angaben zum Ortstermin: Datum, Witterungslage, Schadensaufnahme, persönliche Feststellungen des Gutachters, fotografische Dokumentation des Schadens, gutachterliche Stellungnahme über die Ursache für Schimmelpilze und Mauerfeuchte sowie Sanierungsvorschläge.

Laborkosten werden gesondert abgerechnet.


Honorar - Wirtschaftlichkeitsberechnung

Bei allen Leistungen wie Bestandsaufnahme, Stellungnahme, Erstellen eines Nutzungskonzeptes sowie Nachweis der Unzumutbarkeit durch Erstellen einer Wirtschaftlichkeitsberechnung erfolgt die Vergütung auf Grundlage eines vereinbarten Stundensatzes und tatsächlichem Aufwand.

Auf Wunsch erstellen wir Ihnen gerne ein Angebot!