Wirtschaftlichkeit

Wirtschaftlichkeitsberechnung

Aufgabe des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege ist es, Denkmäler zu schützen, zu pflegen und auf eine sinnvolle Nutzung hinzuwirken.

Investitionen in den Bestand hängen nicht nur von den Wünschen und Zielen, sondern auch von gesetzlichen Rahmenbedingungen, wie z. B. dem Denkmalschutzgesetz, sowie den finanziellen Möglichkeiten eines Eigentümers einer denkmalgeschützten Immobilie ab.

Eigentümer denkmalgeschützter Immobilien sind zur Durchführung entsprechender Erhaltungsmaßnahmen verpflichtet. Die Kosten trägt der Eigentümer, aber auch nur so weit, wie sie ihm zuzumuten sind. Der Erhaltungspflicht steht das private Interesse am Abriss wegen zu hoher Erhaltungsaufwendungen, keine wirtschaftlichen Nutzungsmöglichkeiten, massive Bauschäden an der Gebäudesubstanz gegenüber.

Eine wirtschaftliche Zumutbarkeit und eine anschließende Entscheidung über weitere Investitionen in den Gebäudebestand, bzw. Nutzungsmöglichkeiten, einschl. Verkauf oder Abriss, erschließt sich durch monetär bewertbare Kosten-Nutzen-Faktoren, d. h. also wenn die Kosten zur Erhaltung und Bewirtschaftung nicht durch entsprechende Erträge oder Gebrauchswert des Denkmals aufgewogen werden.

Dazu sind die Finanzierungskosten einer Sanierung und die Bewirtschaftungskosten den voraussichtlichen Mieteinnahmen und den verbindlich in Aussicht gestellten Zuschüssen (öffentliche Mittel) und Steuervergünstigungen (unterschiedliche Auswirkungen je nach Einkommensverhältnissen) gegenüberzustellen.

Die denkmalschutzrechtliche Zumutbarkeit zur Erhaltungspflicht für den privaten Eigentümer ist begrenzt. „Ist die Erhaltung des Kulturdenkmals oder einzelner Auflagen nicht zumutbar, muss dem Begehren der Bauherrschaft nach Abbruch oder Veränderung, entsprochen werden.“ Die Zumutbarkeitsfrage setzt schützenswerte Originalsubstanz in ausreichendem Umfang voraus und ist im Einzelfall zu ermitteln.

Unsere Leistungen im Detail:

  • Bestandsaufnahme
    Feststellen des IST-Zustandes unter Berücksichtigung der vorhandenen Bauschäden

  • Alternative Nutzungskonzepte
    Auch minderwertige Nutzungen müssen miteinbezogen werden

  • Wirtschaftlichkeitsberechnung
    Beinhaltet neben den Fakten zum Gebäude auch die wirtschaftlichen Daten und deren Auswertung mithilfe anerkannter Verfahren, unter Berücksichtigung möglicher Zuschüsse und Fördermöglichkeiten