Immobilienbewertung
Unser Tätigkeitsschwerpunkt liegt u.a. in der Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten, Rechten und Belastungen am Grundstück sowie die unabhängige Beratung bei Kauf oder Verkauf einer Immobilie oder eines Grundstücks.
Welches der günstigste Weg für Sie und Ihren Auftrag ist, entscheidet sich in einem persönlichen Gespräch mit der Sachverständigen. Nehmen Sie mit uns unverbindlich Kontakt auf, wir werden Sie selbstverständlich umfassend und kompetent beraten.
Unsere Leistungen im Detail:
- Verkehrswertgutachten
- Mietwertgutachten
- Gerichtsgutachten in Zwangsversteigerungsverfahren
- Sachverständige Stellungnahmen (auch „Kurzgutachten“ genannt)
- Kauf- und Investitionsberatung
- Flächenermittlung und Bestandserfassung
- Plausibilisierung von Fremdgutachten
Bewertungsfälle:
- Verkauf
- Ankauf (Kauf- und Investitionsberatung)
- Steuerliche Zwecke
- Betriebsvermögen
- Erbschaft
- Scheidung / Zugewinnausgleich
- individueller Bewertungsanlass
Bewertungsobjekte:
- Wohnimmobilien (Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppel- und Reihenhäuser, Mehrfamilienhäuser)
- Geschäfts- Gewerbe- und Industrieimmobilien
- Unbebaute Grundstücke
- Wohnungs- und Teileigentum
- Rechte und Belastungen an Grundstücken
- Grundstücksgleiche Rechte (Erbbaurecht, Untererbbaurecht, Wohnungserbbaurecht)
- Öffentlich-rechtliche Beschränkungen (Denkmalschutz, Baulasten)
- Gesetzliche Beschränkungen (Überbau, Notweg)
- Beschränkte dingliche Rechte an Grundstücken (Nießbrauch, Vorkaufsrecht, Grunddienstbarkeiten, Reallasten, Dauerwohn- und Nutzungsrecht, beschränkte persönliche Dienstbarkeiten)
Unterlagen
Für die Erstellung von Verkehrswertgutachten werden benötigt:
- Grundbuchauszug
- Katasterauszug (Eigentümernachweis und Flurkarte)
- Baugenehmigung (Flächenberechnung, Baubeschreibung und Pläne)
- Miet-, oder Pachtverträge, falls vorhanden
- Planungsrechtliche Auskunft
- Energieausweis, falls vorhanden
- Auskunft über mögliche Altlasten
- Auskunft über Erschließungsbeiträge
- Eintragungsbewilligungen von Rechten und Belastungen
Bei der Bewertung von Wohnungs- und Teileigentum werden außerdem noch benötigt:
- Teilungserklärung
- Protokolle der Eigentümerversammlung
- Auskunft über die Höhe der Instandhaltungsrücklage
Selbstverständlich können die Unterlagen auch durch uns besorgt werden.